Umgang mit Haushaltshilfen in der Coronakrise: Jetzt Verantwortung übernehmen

18. März 2020 | casanos­tra

Putzwerkzeug© birgitH/pixelio.de

Unter der Stil­l­le­gung der Gesellschaft in der derzeit­i­gen Coro­n­akrise lei­den viele. Beson­ders hart trifft der Lock­down die Reini­gungskräfte und andere Haushalt­shil­fen – seien sie nun bei ein­er Fir­ma oder pri­vat angestellt. VPOD-Zen­tralsekretärin Natascha Wey appel­liert an die per­sön­liche und gesellschaftliche Ver­ant­wor­tung.

erschienen auf casafair.ch

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Natascha Wey, viele Men­schen sind derzeit rat­los, wie sie kor­rekt mit Haushalt­shil­fen umge­hen, welche sie beschäfti­gen. Was rat­en Sie?

Der verord­nete Still­stand trifft diese Men­schen mit voller Härte. Sie sind oft im Stun­den­lohn angestellt und diese Stun­den fall­en jet­zt häu­fig gän­zlich aus. Das wird nicht sel­ten zu ein­er prekären per­sön­lichen Sit­u­a­tion führen. Heute heisst es, Ver­ant­wor­tung zu übernehmen. Auch per­sön­liche Ver­ant­wor­tung.

Was rat­en Sie pri­vat­en Wohneigen­tümerIn­nen, die eine Haushalt­shil­fe oder eine Reini­gungskraft beschäfti­gen?

Zunächst geht es um den gegen­seit­i­gen gesund­heitlichen Schutz. Das Reini­gungsper­son­al ist geschult und wird die vom BAG vorgeschriebe­nen Hygien­evorschriften ein­hal­ten.

Stand heute darf das Reini­gungsper­son­al arbeit­en. Es ist also den Eigen­tümerIn­nen über­lassen, ob sie die Reini­gung in der jet­zi­gen Sit­u­a­tion durch­führen lassen wollen oder nicht. Ger­ade für Türklinken, Trep­pen­häuser und Räume, in denen mehrere Men­schen ein- und aus­ge­hen ist das momen­tan sich­er sin­nvoll.

Wenn Sie auf die Reini­gung verzicht­en, soll­ten Sie sich über­legen, ob es allen­falls drin liegt, den Lohn trotz aus­ge­fal­l­en­er Stun­den zu bezahlen. Das wäre eine Geste.

Eigen­tümerIn­nen sind aber auch Arbeit­ge­berIn­nen, die jet­zt ganz beson­ders in der Ver­ant­wor­tung ste­hen. Wenn sie auf die Reini­gung verzicht­en, soll­ten sie sich über­legen, ob es allen­falls drin liegt, den Lohn trotz aus­ge­fal­l­en­er Stun­den zu bezahlen. Das wäre doch eine wertvolle Geste. Etwa gegenüber der Reini­gungs­frau, die ihnen son­st jede Woche das WC sauber macht.

Was geschieht jet­zt mit jenen, die immer noch schwarz angestellt sind und den Haushalt unver­sichert reini­gen?

Dort wird es extrem schwierig. Diese Men­schen fall­en in der Krise als erste durch alle Net­ze und prekäre Lagen sind pro­gram­miert. Ich denke aber: wer ohne Skru­pel Men­schen schwarz beschäftigt, weil ihn die Sozial­ab­gaben reuen, der wird sich wohl auch in ein­er Pan­demiephase nicht um das Woh­lerge­hen seines Reini­gungsper­son­als küm­mern.

Welche Empfehlun­gen richt­en Sie an Ver­mi­eterIn­nen und Immo­bilien­ver­wal­tun­gen?

Die Sit­u­a­tion ist da etwas anders als im Pri­vathaushalt. Vielfach wird die Reini­gung von einem Hauswart oder einem Ein­mann- oder Ein­fraube­trieb erledigt, der meist einen Arbeitsver­trag mit vere­in­bartem Lohn und Pen­sum hat.

In vie­len Miethäusern sind aber auch Reini­gungsin­sti­tute angestellt, welche dem all­ge­mein­verbindlichen Gesam­tar­beitsver­trag verpflichtet sind. Damit soll­ten die Löhne und deren Fortzahlung geregelt sein. In ein­er wirtschaftlich der­art schwieri­gen Sit­u­a­tion, kommt das Per­son­al oft trotz­dem unter die Räder. Wenn Betriebe Konkurs anmelden müssen, ist die Lohn­fortzahlung eine Frage der Liq­uid­ität, auch wenn sie the­o­retisch geschuldet ist.

Wichtig ist daher, dass während ein­er Krise nicht in der Ner­vosität die Verträge mit solchen Fir­men gekündigt wer­den. Das würde sich sofort auf die Reini­gungskräfte auswirken. Sie sind qua­si das let­zte Glied in ein­er Kette und wür­den im Prekari­at enden.

Andreas Käser­mann