Tachopflicht für schnelle E‑Bikes

16. Feb­ru­ar 2024 | VCS-Mag­a­zin

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Im laufend­en Jahr gilt es, einige neue Regeln im Strassen­verkehr zu beacht­en: Ab April ist etwa ein Tachome­ter für schnelle E‑Bikes oblig­a­torisch. Der Bund will damit die Verkehrssicher­heit verbessern.

aus VCS-Mag­a­zin 1/2024

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Zwar sind bere­its die meis­ten E‑Bikes mit einem Geschwindigkeitsmess­er aus­gerüstet – jedoch ist ein solch­er bis­lang auf Schweiz­er Strassen nicht oblig­a­torisch. Dies ändert am 1. April, wie der Bun­desrat bere­its vor län­ger­er Zeit beschlossen hat. Mit der Tachopflicht soll die Sicher­heit im Verkehr verbessert wer­den, schreibt das Bun­de­samt für Strassen ASTRA.

Eine ein­fache Mass­nahme, welche Wirkung hat, meint VCS-Verkehrssicher­heit­sex­perte Michael Rytz: «Die eigene Geschwindigkeit wird beim Velo­fahren häu­fig unter­schätzt. Ganz beson­ders wer mit schnellen E‑Bikes unter­wegs ist, über­schre­it­et ab und an unge­wollt das Tem­polim­it in 20er- und 30er-Zonen. Eine Geschwindigkeit­sanzeige kann helfen, heik­le Sit­u­a­tio­nen und Zusam­men­stösse mit Fuss­gän­gerin­nen und Fuss­gängern zu ver­mei­den.»

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Vor­erst gilt die Tachome­terpflicht bloss für neue E‑Bikes, welche bis 45 km/h fahren. Schnelle Elek­tro­v­e­los, die bere­its vor dem Stich­tag in Betrieb waren, müssen bis April 2027 nachgerüstet wer­den. Keine Tachopflicht gibt es für langsame E‑Bikes. Auch bere­its klar ist, was das Fehlen eines Tachos kostet: «Für das Fahren ohne den erforder­lichen Geschwindigkeitsmess­er ist eine Ord­nungs­busse von Fr. 20.– vorge­se­hen», ver­laut­bart das ASTRA.

Beleuchtungspflicht seit 2022

Zeit­gle­ich mit der Tachopflicht hat der Bun­desrat vor gut zwei Jahren beschlossen, dass E‑Bikes auch tagsüber mit Licht fahren müssen. Diese Vorschrift gilt bere­its seit zwei Jahren, wird aber häu­fig nicht beachtet. Die Beratungsstelle für Unfal­lver­hü­tung BFU hat im ver­gan­genen Herb­st eine Sta­tis­tik veröf­fentlicht, wonach 91 Prozent der schnellen E‑Bike-Fahren­den tagsüber mit Licht unter­wegs sind – jedoch ist das Licht bei Tage nur etwa bei drei Vierteln der langsameren Elek­tro­v­e­los eingeschal­tet. Beden­klich, find­et Michael Rytz: «Die Beleuch­tung des Velos ist auch tagsüber ein entschei­den­der Fak­tor, um das eigene Unfall­risiko zu senken. Die schlanke Sil­hou­ette eines Fahrrads ist je nach Lichtver­hält­nis­sen für andere Verkehrsteil­nehmende schwierig zu erken­nen. Dessen sind sich viele zu wenig bewusst. Licht kann helfen und geht beim E‑Bike ja sog­ar ohne zusät­zliche Anstren­gung.» Gemäss der BFU-Sta­tis­tik wird allerd­ings auch in der Däm­merung und während der Nacht häu­fig ohne Licht gefahren: Jedes elfte langsame E‑Bike ist auch bei Dunkel­heit ohne Beleuch­tung unter­wegs. Weit­et man den Blick auf alle Fahrräder, so fährt gar jede vierte Per­son nachts ohne Licht.

Das ändert beim Autofahren

Auch für Auto­mo­bilistin­nen und Auto­mo­bilis­ten gibt es im laufend­en Jahr Neuerun­gen: So wird der alte blaue Führerausweis aus Papi­er zum Aus­lauf­mod­ell. Ab dem 1. Novem­ber gel­ten nur noch die Ausweise im Bankkarten­for­mat. Haupt­grund: Der blaue Führerausweis ist im Aus­land nicht über­all anerkan­nt. Ausser­dem wird neuerd­ings erst ab 75 Jahren eine medi­zinis­che Unter­suchung fäl­lig, wenn erst­mals ein Gesuch um einen Lern­fahr- oder Führerausweis gestellt wird. Bish­er lag die Alters­gren­ze für diese Testpflicht bei 65 Jahren. Diese Anpas­sung tritt am 1. März in Kraft.

Eben­falls bere­its seit län­ger­er Zeit – seit nun­mehr drei Jahren – ist das Rechtsab­biegen für Velo­fahrende an Ampeln auch bei rotem Sig­nal erlaubt, sofern dies entsprechend aus­geschildert ist. Zwar ohne Vor­trittsrecht und mit der entsprechen­den Vor­sicht; aber immer­hin. Die Regel soll in erster Lin­ie das Velo als Verkehrsmit­tel fördern – sie ist jedoch mitunter noch unbekan­nt. So wer­den Rad­fahrerin­nen und Rad­fahrer, welche sich kor­rekt ver­hal­ten und auch bei rot­er Ampel rechts abbiegen, nicht sel­ten zu Unrecht mit Hup­konz­erten bedacht oder hören Zurechtweisun­gen aller Art.

Andreas Käser­mann