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Steigender Bedarf an altersgerechten Wohnungen

Die eigene Wohnzukun­ft beschäftigt viele Casafair-Mit­glieder. Das The­ma «Wohnen im Alter» taucht als ein Dauer­bren­ner häu­fig in den Sprech­stun­den des Casafair-Beratung­steams auf. Für casanos­tra Anlass genug, das The­ma im Rah­men ein­er Serie und aus ver­schiede­nen Per­spek­tiv­en zu beleucht­en. Zum Auf­takt in dieser Aus­gabe ein Blick in die Bevölkerungssta­tis­tiken.

aus casanos­tra 151

Casafair Schweiz

Der Bedarf an alters­gerechtem Wohn­raum wird in der Schweiz stark zunehmen. Diese Entwick­lung lässt sich aus den Zahlen des Bun­de­samts für Sta­tis­tik klar erken­nen. Bis im Jahr 2025 wird jede fün­fte Per­son über 65 Jahre alt sein, bis im Jahr 2035 gar jede vierte. Rund 800 000 Per­so­n­en wer­den dann 80-jährig oder älter sein.

Ein Blick zurück

Beim Berech­nen der demografis­chen Entwick­lung ziehen die Sta­tis­tik­er/-innen den soge­nan­nten Alter­squo­tien­ten zurate. Er sagt aus, wie viele über 65-jährige Men­schen in der Schweiz auf 100 Per­so­n­en im Erwerb­salter (20 – 64 Jahre) leben. Diesem Alter­squo­tien­ten liegt der Jugendquo­tient gegenüber. Dieser besagt, wie viele 0 –19-Jährige auf 100 20 – 64-Jährige in der Schweiz leben.

Zu Beginn des 20. Jahrhun­derts lag der Alter­squo­tient sta­bil bei cir­ca 10, der Jugendquo­tient tendierte zunächst gegen 80. Dies ergab die klas­sis­che demografis­che Alter­spyra­mide. Nach ein­er Hausse während des Baby­booms ist der Jugendquo­tient nun­mehr seit 60 Jahren rück­läu­fig; heute (Stand 2018) liegt er bei 32,5.

So leben SeniorInnen in der Schweiz

  • 2016 lebten 96 Prozent der Senior­in­nen und Senioren zu Hause – die übri­gen 4 Prozent in einem Alters- und Pflege­heim oder in ein­er Spi­talein­rich­tung.
  • Ein Drit­tel der Senior­In­nen lebt allein, 56 Prozent in Paarhaushal­ten.
  • 31 Prozent der Rent­ner­In­nen leben in einem Ein­fam­i­lien­haus.
  • Acht von zehn Senior­in­nen und Senioren, welche zur Miete wohnen, zahlen weniger als 1500 Franken pro Monat.
  • Im Durch­schnitt bewohnen Pen­sion­ierte 109 m² Wohn­fläche in 4 Zim­mern.

Der Alter­squo­tient nimmt hinge­gen seit Mitte der 1920er-Jahre ständig zu. Ende let­zten Jahres lag er bei 30 – und ist damit prak­tisch gle­ichauf mit dem Jugendquo­tien­ten. Und der Trend dürfte gemäss den Prog­nosen des Bun­de­samts für Sta­tis­tik BFS weit­erge­hen – mit kan­tonalen Unter­schieden freilich.

Gemäss den BFS-Bevölkerungsszenar­ien altere die Bevölkerung der städtis­chen Kan­tone im All­ge­meinen weniger stark, da mehr junge Erwach­sene zu- und ältere Erwach­sene häu­figer abwan­derten. «2045 wird der Alter­squo­tient in den Kan­to­nen Basel-Stadt, Waadt, Freiburg und Genf knapp 45 betra­gen. Die ländlichen Kan­tone und die Touris­muskan­tone weisen auf­grund der Abwan­derung der jun­gen Erwach­se­nen und der Zuwan­derung älter­er Per­so­n­en eine ver­stärk­te Alterung auf. In den Kan­to­nen Uri, Obwalden, Tessin, Nid­walden und Graubün­den wird der Alter­squo­tient im Jahr 2045 über 60 betra­gen.»

Bedarf steigt in den nächsten Jahren

Angesichts eines weit­er steigen­den Alter­squo­tien­ten wird offen­sichtlich: Es braucht kün­ftig mehr geeigneten und alters­gerecht gestal­teten Wohn­raum für die älter wer­dende Bevölkerung in der Schweiz. In urba­nen Gebi­eten – aber auch ander­swo. Ein Trend, der den ein­schlägi­gen Organ­i­sa­tio­nen längst bewusst ist und für den sie sich ein­set­zen.

Doch auch die öffentliche Hand ste­ht in der Pflicht. Das Bun­de­samt für Woh­nungswe­sen plädiert für hin­dern­isfreien Wohn­raum an gut erschlosse­nen Lagen und in der Nähe von Einkauf­s­möglichkeit­en, ergänzt allerd­ings: «Eine der Her­aus­forderun­gen beste­ht darin, dass es nur sehr wenig preis­gün­stige, kleine Woh­nun­gen gibt, ins­beson­dere in den Zen­tren. » Kommt hinzu, dass das früher noch weit ver­bre­it­ete Zusam­men­leben von mehreren Gen­er­a­tio­nen unter einem Dach heute nur noch ein Rand­phänomen darstellt. «Lebte 1970 fast jede fün­fte Per­son im AHV-Alter mit ihren Nachkom­men, so waren es 2000 noch 3 Prozent.»

Daraus leit­et sich auch ein raum­planer­isch­er Auf­trag an die Kan­tone und Gemein­den ab. Sie entschei­den, wo welch­er Wohn­raum entste­ht. Mitunter kön­nen dabei finanzpoli­tis­che Über­legun­gen höher gewichtet wer­den. Im Ver­dacht standen in dieser Hin­sicht Kom­munen im Kan­ton Zürich. Denn dort laufen Gemein­den mit einem hohen Anteil an alters­gerecht­en Woh­nun­gen Gefahr, beson­ders viele ältere Per­so­n­en anzuziehen. Brauchen diese in ein­er späteren Phase Unter­stützungsleis­tun­gen, fall­en die Kosten in der Wohn­sitzge­meinde an.

In ein­er Inter­pel­la­tion im Zürcher Kan­ton­srat wurde darum vor drei Jahren befürchtet, «dass die Gemein­den darauf acht­en kön­nten, dass es weniger statt mehr solch­er Woh­nun­gen gibt.» Solche Kom­munen kön­nten damit «ein Zeichen set­zen, dass ältere Men­schen doch bitte das Alter in ein­er anderen Gemeinde ver­brin­gen sollen.»

Der Regierungsrat wusste die Befürch­tung nicht vol­lends zu zer­streuen, antwortete jedoch: «Zu bedenken ist, dass mit Alter­swoh­nun­gen nicht nur ein finanzielles Risiko ver­bun­den ist, son­dern auch, dass Mieterin­nen und Mieter von Alter­swoh­nun­gen oft mehrere Jahre in ihren Woh­nun­gen leben und Steuern zahlen, bevor sie – wenn über­haupt – Pflegeleis­tun­gen mit allfäl­liger Rest­fi­nanzierungspflicht der Gemein­den beziehen müssen.» Deshalb könne nicht ohne Weit­eres davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass der Aus­bau des Ange­bots an Alter­swoh­nun­gen für die Gemein­den ein poten­zielles «Ver­lust­geschäft» darstellt.

Doch sind Miet­woh­nun­gen bei den Schweiz­er Senior­In­nen ohne­hin weniger gefragt. Der Bedarf kommt erst mit fortschre­i­t­en­dem Alter. Fast 60 Prozent der 65 – 69-Jähri­gen wohnen gemäss Bun­de­samt für Sta­tis­tik in ihrer eige­nen Woh­nung. Bei der jün­geren Bevölkerung beträgt dieser Anteil lediglich 39 Prozent. Bei den über 70-Jähri­gen nimmt der Anteil ab – vielfach, weil Senior­In­nen dannzu­mal häu­figer in alters­gerechte Miet­woh­nun­gen ziehen. «Ein weit­er­er Grund kann sein, dass in manchen Fällen die Fam­i­lien­woh­nung als Erb­vor­bezug den Kindern über­tra­gen wird und die Eltern als Nutzniess­er weit­er­hin darin leben», schreibt das BFS. Ein weit­er­er Aspekt könne die Eigen­tum­spoli­tik der let­zten Jahrzehnte sein, von der vor allem die heute 50- bis 60-Jähri­gen prof­i­tiert hät­ten.

Andreas Käser­mann