
Raserartikel geht in die Nachspielzeit
In der vergangenen Sommersession hat der Ständerat das Strassenverkehrsgesetz beraten. Einige Abschwächungen aus dem Nationalrat wurden zwar korrigiert – wer mit dem Auto rast, käme aber dereinst glimpflicher davon. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.
Der Ständerat hat das Miteinander der verschiedenen Verkehrsträger in einigen Punkten stark gewichtet: zentrale Anliegen der Verkehrssicherheit für Velofahrende und Zufussgehende finden in der Gesetzesrevision Niederschlag. So hat etwa der Vorschlag, Motorräder auf dem Trottoir abstellen zu können, eine Abfuhr erhalten. Dies vermeidet potenzielle Konflikte zwischen Töfffahrerinnen und Fussgängern und sorgt dafür, dass Letzteren der Platz nicht geschmälert wird.
Ferner soll das autonome Parkieren von Autos nicht zulasten von Menschen gehen, die zu Fuss oder mit dem Velo unterwegs sind (mehr zum Thema auf Seite 18). Die technische Errungenschaft beansprucht derzeit noch sehr viel mehr Platz als das klassische Parkieren. Autonomes Parkieren soll indes dort erprobt werden, wo andere Verkehrsteilnehmende nicht eingeschränkt werden – etwa auf speziell deklarierten Parkdecks in Einstellhallen.

Rückschritt im Kampf gegen Autoraser
Als unverständlichen Fehlentscheid wertet der VCS die Senkung der minimalen Ausweisentzugsdauer fürs Rasen. Wer mit stark übersetzter Geschwindigkeit fährt, soll den Fahrausweis neu für mindestens 12 statt der heute gültigen 24 Monate verlieren. So bleibt das neue Gesetz im Umgang mit notorischen Schnellfahrern hinter der bisherigen «Via Sicura» zurück. Ein herber Rückschlag im Kampf gegen das Rasen und ein falsches Signal.
Der Verein RoadCross hat denn auch prompt mit dem Referendum gedroht, so es denn beim pfl glichen Umgang mit Raserinnen und Rasern bliebe. Die Ankündigung hat ihre Wirkung nicht verfehlt und die Verkehrskommission des Nationalrats überarbeitete den entsprechenden Passus erneut. Nun liegt eine Fassung vor, mit welcher Raserinnen und Raser ihren Permis für zwei Jahre verlören – also genauso lange wie nach geltendem Recht. Den Gerichten stünde es allerdings zu, die Sanktionsdauer zu verkürzen – etwa wenn mildernde Umstände vorliegen und die Mindestfreiheitsstrafe darum ebenfalls gekürzt würde.
Der VCS sähe darin eine klare Verbesserung zu den bisher gefassten Beschlüssen und auch der Verein RoadCross wüsste dem Vernehmen nach mit dem Kompromiss zu leben und könnte vom Referendum absehen. Offen ist freilich, ob der überarbeitete Raserartikel im Parlament eine Mehrheit findet. Die stattliche Referendumserfolgsquote der letzten Jahre dürfte der Beweglichkeit im Bundeshaus jedenfalls zuträglich sein. Zu gross wäre der Scherbenhaufen, wenn die gesamte Gesetzesrevision zu Altpapier würde.
Andreas Käsermann