Raserartikel geht in die Nachspielzeit

8. Sep­tem­ber 2022 | VCS-Mag­a­zin

© Tim Reckmann/pixelio.de

In der ver­gan­genen Som­mers­es­sion hat der Stän­der­at das Strassen­verkehrs­ge­setz berat­en. Einige Abschwächun­gen aus dem Nation­al­rat wur­den zwar kor­rigiert – wer mit dem Auto rast, käme aber dere­inst glimpflich­er davon. Noch ist das let­zte Wort nicht gesprochen.

aus VCS-Mag­a­zin 3/2022

© VCS Schweiz

Der Stän­der­at hat das Miteinan­der der ver­schiede­nen Verkehrsträger in eini­gen Punk­ten stark gewichtet: zen­trale Anliegen der Verkehrssicher­heit für Velo­fahrende und Zufuss­ge­hende find­en in der Geset­zes­re­vi­sion Nieder­schlag. So hat etwa der Vorschlag, Motor­räder auf dem Trot­toir abstellen zu kön­nen, eine Abfuhr erhal­ten. Dies ver­mei­det poten­zielle Kon­flik­te zwis­chen Töff­fahrerin­nen und Fuss­gängern und sorgt dafür, dass Let­zteren der Platz nicht geschmälert wird.

Fern­er soll das autonome Parkieren von Autos nicht zulas­ten von Men­schen gehen, die zu Fuss oder mit dem Velo unter­wegs sind (mehr zum The­ma auf Seite 18). Die tech­nis­che Errun­gen­schaft beansprucht derzeit noch sehr viel mehr Platz als das klas­sis­che Parkieren. Autonomes Parkieren soll indes dort erprobt wer­den, wo andere Verkehrsteil­nehmende nicht eingeschränkt wer­den – etwa auf speziell deklar­i­erten Parkdecks in Ein­stell­hallen.

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Rückschritt im Kampf gegen Autoraser

Als unver­ständlichen Fehlentscheid wertet der VCS die Senkung der min­i­malen Ausweisentzugs­dauer fürs Rasen. Wer mit stark über­set­zter Geschwindigkeit fährt, soll den Fahrausweis neu für min­destens 12 statt der heute gülti­gen 24 Monate ver­lieren. So bleibt das neue Gesetz im Umgang mit notorischen Schnell­fahrern hin­ter der bish­eri­gen «Via Sicu­ra» zurück. Ein her­ber Rückschlag im Kampf gegen das Rasen und ein falsches Sig­nal.

Der Vere­in Road­Cross hat denn auch prompt mit dem Ref­er­en­dum gedro­ht, so es denn beim pfl glichen Umgang mit Raserin­nen und Rasern bliebe. Die Ankündi­gung hat ihre Wirkung nicht ver­fehlt und die Verkehrskom­mis­sion des Nation­al­rats über­ar­beit­ete den entsprechen­den Pas­sus erneut. Nun liegt eine Fas­sung vor, mit welch­er Raserin­nen und Ras­er ihren Per­mis für zwei Jahre ver­lören – also genau­so lange wie nach gel­ten­dem Recht. Den Gericht­en stünde es allerd­ings zu, die Sank­tions­dauer zu verkürzen – etwa wenn mildernde Umstände vor­liegen und die Min­dest­frei­heitsstrafe darum eben­falls gekürzt würde.

Der VCS sähe darin eine klare Verbesserung zu den bish­er gefassten Beschlüssen und auch der Vere­in Road­Cross wüsste dem Vernehmen nach mit dem Kom­pro­miss zu leben und kön­nte vom Ref­er­en­dum abse­hen. Offen ist freilich, ob der über­ar­beit­ete Raser­ar­tikel im Par­la­ment eine Mehrheit find­et. Die stat­tliche Ref­er­en­dum­ser­fol­gsquote der let­zten Jahre dürfte der Beweglichkeit im Bun­de­shaus jeden­falls zuträglich sein. Zu gross wäre der Scher­ben­haufen, wenn die gesamte Geset­zes­re­vi­sion zu Alt­pa­pi­er würde.

Andreas Käser­mann