MiethäuserAndreas Käser­mann

Faire EigentümerInnen sagen Ja zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen»

Am 9. Feb­ru­ar 2020 entschei­den die Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­er über die eid­genös­sis­che Volksini­tia­tive «mehr bezahlbare Woh­nun­gen». Casafair unter­stützt das Volks­begehren des Mieterin­nen- und Mieter­ver­bands und ist Teil der Abstim­mungsal­lianz. Aus gutem Grund freilich.

aus casanos­tra 153

Casafair Schweiz

Par­la­ments­di­en­ste

Clau­dia Friedl, Präsi­dentin Casafair Schweiz, Nation­al­rätin SP/SG

«Immer höhere Mieten treiben auch die Preise für Wohneigen­tum mas­siv in die Höhe, sodass für viele Leute Wohneigen­tum uner­schwinglich wird. Casafair plädiert für faire Mieten statt für grosse Gewinne. Auch Ver­mi­eterIn­nen sollen Ver­ant­wor­tung übernehmen und sich gegen die Preistreiberei bei den Mieten ein­set­zen; immer­hin ist Wohnen ein Grundbedürf­nis, ein Ver­fas­sungsauf­trag und damit auch ein Men­schen­recht.»

Der Schweiz­er Woh­nungs­markt wird zunehmend zu einem Para­dox­on: Reko­rdtiefe Hypothekarzin­sen, kaum Teuerung – und den­noch steigen die Mieten immer weit­er. Der Schweiz­erische MieterIn­nen-Ver­band hat errech­net, dass rund eine halbe Mil­lion Haushalte darum bei Klei­dern und Gesund­heit­saus­gaben sparen müssen. Eine Fehlen­twick­lung, welch­er die Ini­tia­tive «Mehr bezahlbare Woh­nun­gen» einen Riegel schieben will.

Als Schlüs­sel sieht das Volks­begehren die Förderung des gemein­nützi­gen Woh­nungs­baus: min­destens 10 Prozent der neu gebaut­en Woh­nun­gen sollen dem­nach im Besitz von Trägern und Organ­i­sa­tio­nen des gemein­nützi­gen Woh­nungs­baus sein. Bund, Kan­tone und Gemein­den sollen geeignete Grund­stücke – auch solche im Besitz bun­desna­her Betriebe – mit einem entsprechen­den Vorkauf­s­recht bele­gen.

Das ist beileibe kein über­trieben­er reg­u­la­torisch­er Ein­griff: In Wien etwa sind rund 80 Prozent der Woh­nun­gen gemein­nützig. Der­weil hat der Anteil gemein­nütziger Woh­nun­gen hierzu­lande bin­nen dreier Jahrzehnte laufend abgenom­men – Wohn­raum wurde im Gegen­zug mehr und mehr zum Speku­la­tion­sgut. Ganz beson­ders in den urba­nen Regio­nen.

Keyplayer gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften

Ein wichtiger Part­ner bei der Umset­zung der Ini­tia­tive «Mehr bezahlbare Woh­nun­gen» wer­den die gemein­nützi­gen Wohn­baugenossen­schaften sein, deren Ver­band heuer sein 100-jähriges Beste­hen feiert. Mehr noch: das Volks­be gehren nimmt das Ker­nan­liegen des Ver­bands Wohn­baugenossen­schaften Schweiz auf, wie Ver­band­spräsi­dent Louis Schel­bert sagt.
Portrait Louis SchelbertPar­la­ments­di­en­ste
«Die Schweiz hat in den urba­nen Zen­tren ein Woh­nung­sprob­lem. Der Leer­woh­nungs­be­stand ist sehr tief und es man­gelt an guten preis­gün­sti­gen Woh­nun­gen. Beson­ders Haushalte mit beschei denen Einkom­men haben Prob­leme. Mehr Genossen­schaftswoh­nun­gen kön­nen einen entschei­den­den Beitrag zur Lösung dieser Prob­leme bieten. Lei­der ist ihr Mark­tan­teil in den let­zten Jahren auf knapp fünf Prozent gesunken. Damit der Anteil wieder gesteigert wer­den kann, braucht es die Ini­tia­tive. Davon prof­i­tieren ins­beson­dere Fam­i­lien, Betagte, Bedürftige und Be hin­derte, deren Bedürfnisse gemäss Bun­desver­fas­sung berück­sichtigt wer­den müssen.»

Das Prob­lem trifft dur­chaus nicht Mieterin­nen und Mieter alleine; die bisweilen ausufer­n­den Miet­preise bee­in­flussen auch die Verkauf­spreise. Der­art drama­tisch gar, dass Wohneigen­tum zuse­hends uner­schwinglich wird.

Darum emp­fiehlt Casafair ein klares Ja zur Eidg. Volksini­tia­tive «Mehr bezahlbare Woh­nun­gen» am 9. Feb­ru­ar 2020.

Andreas Käser­mann

Der Initiativtext

Die Bundesverfassung1 wird wie fol­gt geän­dert:

Art. 108 Abs. 1 und 5–8

1 Der Bund fördert in Zusam­me­nar­beit mit den Kan­to­nen das Ange­bot an preis­gün­sti­gen Miet­woh­nun­gen. Er fördert den Erwerb von Woh­nungs- und Hau­seigen­tum, das dem Eigenbe­darf Pri­vater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organ­i­sa­tio­nen des gemein­nützi­gen Woh­nungs­baus.

5 Er stellt sich­er, dass Pro­gramme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanierun­gen nicht zum Ver­lust von preis­gün­sti­gen Miet­woh­nun­gen führen.

6 Er strebt in Zusam­me­nar­beit mit den Kan­to­nen eine stetige Erhöhung des Anteils der Woh­nun­gen im Eigen­tum von Trägern des gemein­nützi­gen Woh­nungs­baus am Gesamt­woh­nungs­be­stand an. Er sorgt in Zusam­me­nar­beit mit den Kan­to­nen dafür, dass gesamtschweiz­erisch min­destens 10 Prozent der neu gebaut­en Woh­nun­gen im Eigen­tum dieser Träger sind.

7 Er ermächtigt die Kan­tone und die Gemein­den, zur Förderung des gemein­nützi­gen Woh­nungs­baus für sich ein Vorkauf­s­recht für geeignete Grund­stücke einzuführen. Zudem räumt er ihnen beim Verkauf von Grund­stück­en, die in seinem Eigen­tum oder jen­em bun­desna­her Betriebe sind, ein Vorkauf­s­recht ein.

8 Das Gesetz legt die Mass­nah­men fest, die zur Erre­ichung der Ziele dieses Artikels erforder­lich sind.

Art. 197 Ziff. 122
12. Über­gangs­bes­tim­mung zu Art. 108 Abs. 1 und 5–8 (Wohn­bau- und Wohneigen­tums­förderung)

Ist die Aus­führungs­ge­set­zge­bung zu Artikel 108 Absätze 1 und 5–8 zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bun­desrat auf diesen Zeit­punkt hin die Aus­führungs­bes­tim­mungen vorüberge­hend auf dem Verord­nungsweg.

1 SR 101
2 Die endgültige Zif­fer dieser Über­gangs­bes­tim­mung wird nach der Volksab­stim­mung von der Bun­deskan­zlei fest­gelegt.