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Energiegesetz: Nachbessern ist nötig

Das Uvek hat zur Revi­sion des Energiege­set­zes, welche ins­beson­dere die För­der­mass­nah­men ab 2023 bet­rifft, eine Geset­zesvor­lage in die Vernehm­las­sung gegeben. Casafair Schweiz begrüsst die Stoss­rich­tung, sieht aber noch Verbesserungsmöglichkeit­en.

aus casanos­tra 157

Casafair Schweiz

In der Vernehm­las­sungsant­wort moniert Casafair Schweiz ins­beson­dere, dass die Revi­sion zu wenig weit gehe, um den notwendi­gen Umbau des Schweiz­er Energiesys­tems genü­gend voranzubrin­gen. Ins­beson­dere unter Beach­tung der glob­alen Zielset­zun­gen, z. B. Kli­maabkom­men von Paris mit dem 1,5°-Ziel, respek­tive der Umset­zung ein­er Net­to-Null-CO2-Strate­gie. Casafair emp­fiehlt darum, ein Ziel für die Jahresstrompro­duk­tion aus erneuer­baren Energien (ohne Wasserkraft) in der Grössenord­nung von 35– 45 TWh bis 2035 festzule­gen. Zudem soll ein möglichst hoher Anteil der zusät­zlich benötigten Energie im Inland hergestellt wer­den.

Die Ver­längerung der Investi­tions­beiträge über das Jahr 2023 hin­aus wird seit­ens Casafair Schweiz grund­sät­zlich begrüsst. Die Fix­ierung auf ein neues Ablauf­da­tum im Jahr 2035 sei jedoch frag­würdig und unnötig. Bess­er würde das Pro­gramm unbe­fris­tet ohne Ablauf­da­tum definiert. Die Ablö­sung von Ein­spei­sev­ergü­tun­gen und deren Ersatz mit Investi­tions­beiträ­gen wird eben­falls begrüsst. «Dabei ist für Hau­seigen­tümerin­nen und Anla­genbe­sitzer wichtig, dass neu die eigen­pro­duzierte Energie selb­st genutzt und beim eige­nen Objekt angerech­net wird anstelle der KEV, wo der ökol­o­gis­che Mehrw­ert verkauft wird und nicht mehr dem Objekt angerech­net wer­den kann», schreibt Casafair Schweiz.

Andreas Käser­mann