Seit 31. März sollten die Kantons- und Gemeindestrassen in der Schweiz lärmsaniert sein. Allerdings: die Frist ist an vielen Orten ungenutzt verstrichen. Jetzt droht der öffentlichen Hand eine Welle von teuren Klagen.
Die Schweizer Bevölkerung ist vor Lärm zu schützen. Das steht im Bundesgesetz. Bloss ist es mit der Umsetzung hinsichtlich Strassenlärm nicht weit her: Die Kantone und Gemeinden hatten bis Ende März Zeit zum Nachbessern, sind jedoch bei weitem nicht à jour: «Es gibt keinen Kanton und nur wenige Gemeinden, die ihre Hausaufgaben vollständig gemacht haben», zieht Anwalt Peter Ettler, Präsident der Lärmliga Schweiz, Bilanz. Hunderte Kilometer Strasse in der ganzen Schweiz überschritten die gesetzlichen Grenzwerte noch immer, sagt er. «Und dies obwohl die Gemeinden und Kantone über dreissig Jahre Zeit hatten, und obwohl 2002 die Frist auf das jetzige Datum verlängert worden ist.»
Lärm ist eine diffuse Angelegenheit. Anders als bei einer Unfall- oder Kriminalstatistik sind Opferzahlen schwieriger zu bestimmen. Kommt hinzu: nicht alle verstehen dasselbe unter Lärm. Dabei ist Lärm ein Krankmacher und ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko, wie das zuständige Bundesamt für Umwelt Bafu schreibt: «Anhaltende Lärmbelastungen können Schlafstörungen verursachen, die Erholung beeinträchtigen, zu Kommunikationsstörungen führen oder die Lern- und Leistungsfähigkeit reduzieren.» Ausserdem verursache Lärm viel Kosten: Etwa Gesundheitskosten für Medikamente, Arztbesuche und Kuraufenthalte. In Wohngebieten mit übermässigem Lärm verlören die Liegenschaften an Wert: «Die Mieteinnahmen bleiben tiefer als anderswo.» Die Kosten des Lärms trügen ausserdem nicht dessen Verursacher, sondern die Betroffenen sowie die Allgemeinheit, heisst es beim Bafu.
Vom Strassenlärm betroffen sind gemäss Bund auch heute noch über eine Million Menschen. In den Städten und Agglomerationen etwas häufiger – aber durchaus auch in ländlichen Gebieten. Dabei gäbe es durchaus Massnahmen: kleinere Autos würden den Pegel senken, moderne Strassenbeläge sind leiser als herkömmliche Teerpisten, und auch Tempobeschränkungen wären wirksam. Doch: die Behörden sprächen den Massnahmen häufig die Verhältnismässigkeit ab, sagt Peter Ettler. «Oft um Temporeduktionen mit dem fadenscheinigen Argument zu verhindern, sie behinderten den Verkehrsfluss. Dies obwohl Studien belegen, dass der Verkehr innerorts durch Temporeduktion kaum oder gar nicht gebremst, allenfalls gar verflüssigt wird.»
Lärmliga Schweiz lanciert einen Klagepool
Sind auch Sie betroffen?
Wenn Ihre Liegenschaft an einer mangelhaft oder nicht sanierten Strasse liegt, sind Sie seit 1. April unter gewissen Bedingungen klageberechtigt. Am von der Lärmliga Schweiz vorbereiteten Klagepool können sich alle Betroffenen beteiligen. Lärmliga-Mitglieder legen dazu 850 Franken ein, Nicht-Mitglieder 1000 Franken. Damit der Klagepool wirtschaftlich selbsttragend wird, sind gemäss Schätzungen der Lärmliga mindestens 300 Klagewillige nötig.
Weitere Informationen unter www.laermliga.ch
Der öffentlichen Hand will Anwalt Ettler nun Beine machen: Vom Strassenlärm betroffene Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer – aber auch Mieterinnen und Mieter – können seit Anfang April eine verplemperte Sanierung einklagen. Die Lärmliga sieht darin ein Mittel, den Druck zu erhöhen: «Wir hoffen, eine Klagewelleauszulösen und den Leuten eine Möglichkeit des wirksamen Protestes gegen den Behördenschlaf zu öffnen.» Indes: nicht alle EigentümerInnen sind klageberechtigt. Der Lärmgrenzwert muss wirklich überschritten sein, damit eine Klage überhaupt Sinn ergibt.
Auch wird enttäuscht, wer in einer Lärmklage ein lukratives Geschäft wittert. «Pro Million Marktwert einer Liegenschaft erwarten wir etwa 2000 bis 3000 Franken pro Jahr.» Also im besten Fall drei Promille des Liegenschaftswerts. Sei die Sanierung dereinst abgeschlossen, würde eine gesprochene Entschädigung wieder wegfallen.
Peter Ettler geht es beim angestrebten Klagepool auch nicht ums Geld. «Es geht vielmehr darum, den Druck auf Kantone und Gemeinden so weit zu erhöhen, dass das Problem der Belastung durch Strassenlärm nicht länger verschleppt wird.» Für die öffentliche Hand allerdings wären die finanziellen Folgen einer erfolgreichen Klagewelle in der Tat erheblich.
Andreas Käsermann