Der Eigenmietwert kurz vor dem Fall?

8. Sep­tem­ber 2017 | casanos­tra

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Seit Jahren wird gezankt um die Besteuerung von selb­st genutztem Wohneigen­tum. Links und Rechts kon­nten uneiniger kaum sein. Doch jet­zt kommt Bewe­gung in die Sache.

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Der umstrit­tene Eigen­mi­etwert ist eigentlich ein Schweiz­er Unikum. Und ein alter Zopf dazu: Seit den 1940er-Jahren ist die Eigen­nutzung von Grund­stück­en steuerpflichtig. Die Steuer­last wurde jedoch mit der Abzugsmöglichkeit von Schuldzin­sen und Unter­halt­skosten entschärft. Haube­sitzer, ins­beson­dere Neuer­wer­ber, die bei hohen Zinssätzen ihre Liegen schaften hoch belasteten, prof­i­tierten dur­chaus von diesem Sys­tem.

Der Eigen­mi­etwert hat aber einen üblen Hak­en: Er wird auf der Steuer­erk­lärung zu einem Einkom­men, das in Wirk­lichkeit gar keines ist. Das ist beson­ders dann nachteilig, wenn die Hypothek weit­ge­hend abbezahlt ist, die Steuer­abzüge für die Zin­sen also weg­fall­en. Darob kann die Steuer­rech­nung äusserst schmerzhaft wer­den.

Logisch, dass der Eigen­mi­etwert Hau­seigen­tümerin­nen aller Couleur seit jeher ein Dorn im Auge ist. Bloss schieden sich an dessen Abschaf­fung und den damit ein­herge­hen­den Bedin­gun­gen stets die Geis­ter. Der Hausvere­in Schweiz ver­tritt die Hal­tung, dass der Eigen­mi­etwert abgeschafft wer­den sollte; allerd­ings im Gegen­zug auch die Steuer­abzüge auf Schuldzin­sen weg­fall­en müssen.

Bürg­er­liche jedoch woll­ten den ver­has­sten Steuer­posten bod­i­gen und gle­ich­wohl von den Abzü­gen auf den Hypozin­sen prof­i­tieren. Der­weil haben Mietende, die ihre Mietkosten ja auch nicht vom Einkom­men abziehen kön­nen, im Eigen­mi­etwert eine faire steuer­rechtliche Aus­gle­ichs­mass­nahme gese­hen. Und Kan­tone und Gemein­den fürchteten hap­pige Steuer­aus­fälle, die durch die All­ge­mein­heit zu kom­pen­sieren wären. Entsprechend blieben bis­lang alle Anläufe zur Abschaf­fung des Eigen­mi­etwertes erfol­g­los.

Die aktuellen, reko­rdtiefen Hypothekarzin­sen bedeuten nun, dass Abzüge ohne­hin nicht mehr gel­tend gemacht wer­den kön­nen. Das führte beim
Hau­seigen­tümer-Ver­band HEV zu einem Umdenken und zu Gesprächs­bere­itschaft. Denn auch mit der Bedin­gung, dass mit dem Eigen­mi­etwert die Steuer­abzüge auf Hyposchulden weg­fall­en, ergeben sich momen­tan für die meis­ten Hau­seigen­tümer Vorteile. Der «reine Sys­temwech­sel» nen­nt sich das dann.

Steuereinnahmen hängen vom Zins ab

Ohne Steuer­aus­fälle geht es allerd­ings auch bei ebendiesem «reinen Sys­temwech­sel» nicht. Hausvere­ins-Vizepräsi­dent und SP-Nation­al­rat Thomas Hard­eg­ger hat den Bun­desrat um eine Schätzung ange­fragt. Antwort: Beim jet­zi­gen Hypthekarzin­sniveau von rund 2 % dürften dem Fiskus bei ein­er Abschaf­fung sowohl der Abzüge wie auch des Eigen­mi­etwerts jährlich etwa 400 Mil­lio­nen Franken direk­te Bun­dess­teuern ent­ge­hen. Die Kan­tone hät­ten zusät­zlich eben­falls Aus­fälle. Das Minus wäre auf allen Staat­sebe­nen allerd­ings noch sehr viel höher, fiele der Eigen­mi­etwert, während Schuld­abzüge weit­er­hin möglich wären.

Stiege der Hypothekarzins dage­gen auf 3 %, so dürfte die heutige Hand­habe und der abse­hbare Sys­temwech­sel unge­fähr gle­ich viel Steuern abw­er­fen. «Fol­glich wür­den für den Bund bei einem Zin­sniveau von 5 % Mehrein­nah­men resul­tieren», lässt der Bun­desrat in sein­er Antwort auf Hard­eg­gers Inter­pel­la­tion wis­sen. Und weit­er: «Je voll­ständi­ger ein Sys­temwech­sel, desto gün­stigere Rah­menbe­din­gun­gen wer­den für eine rechts­gle­iche Besteuerung von Wohneigen­tümern und Mietern geschaf­fen.» Und schliesslich rech­net der Bun­desrat mit ein­er «admin­is­tra­tiv­en
Vere­in­fachung und damit tief­er­en Vol­lzugskosten».

Konsens ist möglich

Diese Ein­schätzun­gen haben Poten­zial, und es kommt Bewe­gung in die Sache. So hat neulich die bürg­er­lich dominierte Wirtschaft­skom­mis­sion des Nation­al­rats – die eben auch der­lei Steuer­fra­gen erörtert – dem Ansin­nen des «reinen Sys­temwech­sels» nicht grund­sät­zlich eine Abfuhr erteilt; allen­falls bezweifelt sie, ob der Zeit­punkt gut ist. Bürg­er­liche Vertreter haben in Aus­sicht gestellt, dass sie nicht à tout prix auf den Abzü­gen behar­ren, und auch Linke offerieren Hand­lungsspiel­raum: etwa wenn Erster­wer­bern eine Steuer­erle­ichterung gewährt wer­den soll. Der Eigen­mi­etwert sel­ber – so die ein­hel­lige Mei­n­ung – soll aber fall­en.

Im jet­zi­gen Zin­sum­feld scheint ein rein­er Sys­temwech­sel mehrheits­fähig. Ob der Poli­tik der Hosenlupf gelingt, ste­ht freilich in den Ster­nen. Das Aus des Eigen­mi­etwerts war in dessen rund 70-jähriger Geschichte indes noch nie so nah.

Andreas Käser­mann