Corona-tauglicher Reiseschutzbrief

25. Mai 2021 | VCS-Mag­a­zin

© Tim Reckmann/pixelio.de

Das Rei­sev­er­hal­ten von Herr und Frau Schweiz­er hat sich grundle­gend geän­dert. Statt Fer­n­reisen ste­ht die Schweiz wieder hoch im Kurs. Doch nun bei der Rei­sev­er­sicherung zu sparen, kann ein Schuss ins eigene Knie sein.

aus VCS-Mag­a­zin 3/2021

© VCS Schweiz

Das Coro­n­avirus bes­timmt auch bei der Ferien­pla­nung mit. Wo wei­land ferne Län­der zu den beliebten Ferien­des­ti­na­tio­nen zählten, wer­den neuerd­ings die ein­heimis­chen Perlen wieder­ent­deckt. Man kann sich freilich fra­gen, ob sich da die Prämie für den Schutzbrief über­haupt noch lohnt. Unbe­d­ingt, sagen Ver­sicherungs­fach­leute. Denn auch Reser­va­tio­nen im eige­nen Land kön­nen bei kurzfristi­gen Absagen ins Geld gehen, erk­lärt Philipp Geer­ing, Spezial­ist für Reise- und Assis­tancev­er­sicherun­gen beim VCS: «Auch Ferien, Aus­flüge und Woch­enendtrips im Inland sind von zahlre­ichen Risiken betroffe , die einem einen Strich durch die Pla­nung machen kön­nen.» Oft mit Kosten­folge für Buchun­gen in Hotels, Ferien­woh­nun­gen, Airbnb-Über­nach­tun­gen, Camp­ing­plätze, aber auch Camper­mi­eten etc. 

Pandemie-Schutzbrief

Der VCS-Schutzbrief erhält während der Coro­n­a­pan­demie einen zusät­zlichen Nutzen. Er kann in der unsicheren Sit­u­a­tion mit immer wieder ändern­den Beschränkun­gen Schutz bieten und deckt Kosten, welche auf­grund von Krankheit oder behördlich ange­ord­neter Quar­an­täne entste­hen. «Die Reise­buchung muss allerd­ings vor Aus­bruch der Erkrankung oder Anord­nung der Quar­an­täne erfol­gt sein», erläutert VCS-Ver­sicherung­sex­perte Philipp Geer­ing. Wichtig sei zudem, dass bei ein­er bevorste­hen­den oder aus­ge­broch­enen Epi­demie oder gar Pan­demie die Empfehlun­gen und Reise­war­nun­gen schweiz­erisch­er Behör­den (EDA und BAG) einge­hal­ten wer­den. Fern­er rät der Ver­sicherung­sex­perte bei beste­hen­den gesund­heitlichen Prob­le­men und Vor­erkrankun­gen vor der Reise­buchung zu einem Arztbe­such, um sich die Reise­fähigkeit bestäti­gen zu lassen.

Mehr als eine blosse Reiseversicherung

Der VCS-Schutzbrief deckt die Kosten für Annul­lierun­gen, Reisezwis­chen­fälle und SOS-Leis­tun­gen infolge Krankheit, Unfall oder Tod – ein­er ver­sicherten Per­son oder der ver­sicherten Per­son nah­este­hen­den Per­son. «Eben­falls deckt der Schutzbrief über­raschende Kosten, die durch behördlich ange­ord­nete Quar­an­täne anfall­en kön­nen», so Geer­ing.

Neben diesem klas­sis­chen Rei­sev­er­sicherungss­chutz umfasse der Schutzbrief jedoch weit­ere Leis­tun­gen, sagt Philipp Geer­ing: «Neben sämtlichen Reisen, Aus­flü­gen und Über­nach­tun­gen sind auch Freizeitak­tiv­itäten ver­sichert. Also etwa Skipässe, die ver­fall­en, Ein­trittskarten für Konz­erte oder Th ater und Ähn­lich­es.» Inbe­grif­f­en sei zudem ein Reis­erechtss­chutz, der etwa bei Stre­it­igkeit­en mit dem Reise­büro, dem Ver­mi­eter ein­er Ferien­woh­nung oder ein­er Miet­wa­gen­fir­ma Hil­fe biete.

Der VCS-Schutzbrief wurde dieses Jahr zudem durch zusät­zliche, nüt­zliche Leis­tun­gen ergänzt: Arzt und Spitalkosten weltweit bis Fr. 100 000.− pro Per­son, Selb­st­be­halts­garantie für Miet­fahrzeuge und ein Air­line- und Leis­tungsträger-Insol­venz-Schutz.

Schutz à la carte

Der VCS-Schutzbrief ist mod­u­lar aufge­baut und lässt sich so auf die eige­nen Bedürfnisse zuschnei­den. Wer also keine Überseereisen untern­immt, verzichtet auf den Zusatz «Welt»; wer im Aus­land nicht Auto fährt, benötigt auch keine Pan­nen­hil­fe und wech­selt auf den gün­stigeren Schutzbrief für Nicht­mo­torisierte. So spart man Prämien.

Ver­sicherten mit eigen­em Auto wird jedoch die Pan­nen­hil­fe inner­halb der Schweiz emp­fohlen, sagt Assis­tance-Experte Philipp Geer­ing: «Eine Fahrzeug­panne oder gar ‑bergung kann schnell ein­mal einige hun­dert bis über tausend Franken kosten.»

Im Som­mer wer­den zudem zwei neue inno­v­a­tive Ange­bote auf den Markt kom­men: Der Mobil­itätss­chutz ermöglicht ver­sicherten Per­so­n­en, trotz Panne oder Zugaus­fall einen wichti­gen Ter­min wahrzunehmen. Der Freizeitschutz deckt Annul­lierungskosten bei Freizeitleis­tun­gen, etwa Tage­saus­flü­gen, Start­ge­bühren oder Eventtick­ets.

Andreas Käser­mann