60 Prozent Mieterlass für GewerbemieterInnen
Der Bundesrat hat das Corona-Massnahmenpaket zur Entschärfung der Situation bei den Gewerbemieten in die Vernehmlassung geschickt. Auch Casafair Schweiz hat sich an der Anhörung beteiligt.
Casafair Schweiz begrüsst eine gesetzliche Regelung zum Teilerlass von Geschäftsmieten für die Zeit, in der Unternehmen wegen den behördlichen Massnahmen zu Covid-19 ihre Geschäfte einstellen mussten. Ungeachtet der vielen individuell unterschiedlichen Verhältnisse der Auswirkungen erachtet Casafair Schweiz die vorgeschlagene Regelung mit 40-%-Mietpflicht während der zwei Monate als minimalen Anspruch der betroffenen Unternehmen, sofern keine andere Regelung zwischen VermieterInnen und Mietenden gefunden werden konnte und keine anderweitige à‑fonds-perdu-Unterstützung erfolgte, die auch Mietforderungen beinhaltete.
Casafair gibt aber zu bedenken, dass gerade VermieterInnen, die sich der Kostenmiete verpflichtet haben, Gefahr laufen, in eine wirtschaftliche Notlage zu geraten. Der Bund sieht einen Betrag von höchstens 20 Mio. Franken vor, um Vermieterinnen und Vermieter finanziell zu unterstützen, die infolge des Lockdowns in eine wirtschaftliche Notlage geraten. Casafair schätzt diesen Betrag als zu gering ein und fordert, dass die Kantone mit einem angemessenen Anteil zur Beteiligung verpflichtet werden sollten. Ebenfalls ist sicherzustellen, dass Vermietende, die rasch und grosszügig gehandelt haben, um wirtschaftliche Folgeschäden für die mietenden Betriebe abzuwenden, nicht schlechter gestellt werden dürfen als VermieterInnen, die zugewartet haben.
Bis zur Überweisung der Motion aus den Eidgenössischen Räten und dem Vorliegen des bundesrätlichen Entwurfs sind seit dem Verhängen des Lockdowns einige Monate verstrichen. Viele Betriebe haben sich unter dem Eindruck der Einnahmeausfälle vorschnell auf ein Mietreduktionsangebot eingelassen, das ihnen aber weder das wirtschaftliche Überleben garantiert noch sie in Konkurrenz zu ihren Mitbewerbenden, die den vollen Teilmieterlass beanspruchen können, gleichstellt. Es muss ihnen die Möglichkeit geboten werden, auf Grund des «Covid-19-Geschäftsmietegesetzes» Nachbesserungen ihrer Lösung einzufordern.
Casafair Schweiz setzt ausserdem weiterhin auf partnerschaftliche Verhältnisse zwischen VermieterInnen und Mietenden und empfiehlt nach Möglichkeit Lösungen, die auch über den vorgeschlagenen gesetzlichen Minimalanspruch gehen können.
Andreas Käsermann