60 Prozent Mieterlass für GewerbemieterInnen

3. Sep­tem­ber 2020 | casanos­tra

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Der Bun­desrat hat das Coro­na-Mass­nah­men­paket zur Entschär­fung der Sit­u­a­tion bei den Gewerbe­mieten in die Vernehm­las­sung geschickt. Auch Casafair Schweiz hat sich an der Anhörung beteiligt.

aus casanos­tra 157

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Casafair Schweiz begrüsst eine geset­zliche Regelung zum Teil­er­lass von Geschäftsmi­eten für die Zeit, in der Unternehmen wegen den behördlichen Mass­nah­men zu Covid-19 ihre Geschäfte ein­stellen mussten. Ungeachtet der vie­len indi­vidu­ell unter­schiedlichen Ver­hält­nisse der Auswirkun­gen erachtet Casafair Schweiz die vorgeschla­gene Regelung mit 40-%-Mietpflicht während der zwei Monate als min­i­malen Anspruch der betrof­fe­nen Unternehmen, sofern keine andere Regelung zwis­chen Ver­mi­eterIn­nen und Mietenden gefun­den wer­den kon­nte und keine ander­weit­ige à‑fonds-per­du-Unter­stützung erfol­gte, die auch Miet­forderun­gen bein­hal­tete.

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Casafair gibt aber zu bedenken, dass ger­ade Ver­mi­eterIn­nen, die sich der Kosten­mi­ete verpflichtet haben, Gefahr laufen, in eine wirtschaftliche Not­lage zu ger­at­en. Der Bund sieht einen Betrag von höch­stens 20 Mio. Franken vor, um Ver­mi­eterin­nen und Ver­mi­eter finanziell zu unter­stützen, die infolge des Lock­downs in eine wirtschaftliche Not­lage ger­at­en. Casafair schätzt diesen Betrag als zu ger­ing ein und fordert, dass die Kan­tone mit einem angemesse­nen Anteil zur Beteili­gung verpflichtet wer­den soll­ten. Eben­falls ist sicherzustellen, dass Ver­mi­etende, die rasch und grosszügig gehan­delt haben, um wirtschaftliche Folgeschä­den für die mietenden Betriebe abzuwen­den, nicht schlechter gestellt wer­den dür­fen als Ver­mi­eterIn­nen, die zuge­wartet haben.

Bis zur Über­weisung der Motion aus den Eid­genös­sis­chen Räten und dem Vor­liegen des bun­desrätlichen Entwurfs sind seit dem Ver­hän­gen des Lock­downs einige Monate ver­strichen. Viele Betriebe haben sich unter dem Ein­druck der Ein­nah­meaus­fälle vorschnell auf ein Mietre­duk­tion­sange­bot ein­ge­lassen, das ihnen aber wed­er das wirtschaftliche Über­leben garantiert noch sie in Konkur­renz zu ihren Mit­be­wer­ben­den, die den vollen Teilmi­eter­lass beanspruchen kön­nen, gle­ich­stellt. Es muss ihnen die Möglichkeit geboten wer­den, auf Grund des «Covid-19-Geschäftsmi­etege­set­zes» Nachbesserun­gen ihrer Lösung einzu­fordern.

Casafair Schweiz set­zt ausser­dem weit­er­hin auf part­ner­schaftliche Ver­hält­nisse zwis­chen Ver­mi­eterIn­nen und Mietenden und emp­fiehlt nach Möglichkeit Lösun­gen, die auch über den vorgeschla­ge­nen geset­zlichen Min­i­malanspruch gehen kön­nen.

Andreas Käser­mann